Hitze im Auto: Das ist gefährlicher als viele annehmen

Die Sonne scheint. Es ist angenehm warm. Die Erledigung ist auch schnell gemacht. Und ein paar Minuten machen ja von den Temperaturen her keinen großen Unterschied. So denken zumindest einige und sehen kein Problem darin, ihr Kind oder den Hund im Auto warten zu lassen. Wie schnell die Temperaturen im Inneren eines Autos gefährlich werden können, wird jedoch oft immer noch unterschätzt. Denn nicht erst ab 30 Grad Außentemperatur besteht die Gefahr eines Kreislaufkollapses oder Hitzetodes.

Steht das Fahrzeug in der Sonne, kann sich der Innenraum aufheizen, auch wenn es draußen gar nicht so heiß ist. Und auch im Schatten steigen die Temperaturen im geschlossenen Fahrzeug schneller an, als es viele vermuten. So ist es durchaus möglich, dass das Thermometer schon nach einer Stunde im Auto das Doppelte der Außentemperatur anzeigt. Und das ist dann unter Umständen bereits lebensgefährlich – sowohl für kleine Kinder als auch für Tiere, die im Auto warten. Selbst wenn Fenster einen Spalt geöffnet sind, heizt sich der Innenraum auf, denn die Luftzirkulation reicht nicht aus, um eine Abkühlung zu erreichen.

Eine grafische Übersicht zur Temperaturentwicklung in Fahrzeugen, deren Folgen sowie den Symptomen eines Hitzschlags bietet der Ratgeber auf bussgeldkataloge.de.

Drohen Strafen für das Zurücklassen im Auto?

Lassen Sie Kinder oder Tiere unbeaufsichtigt im Auto, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Neben der Kindeswohlgefährdung, kann das Zurücklassen, besonders bei warmem Wetter, als Kindesmisshandlung und Körperverletzung gewertet werden. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend zur Anzeige gebracht wird.

Lassen Sie Hunde oder andere Tiere im Auto zurück, greift in der Regel das Tierschutzgesetz. Gemäß den Bestimmungen gilt eine solches Verhalten als Tierquälerei. Kommt ein Tier zu Tode oder erleidet erheblichen Schaden, kann das eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

Wird das Tier rechtzeitig befreit, handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge hat. Je nachdem, ob Halter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, fällt dieses Bußgeld dann unterschiedlich hoch aus. Allerdings sind bis zu 25.000 Euro möglich.

Wie sollen sich Passanten verhalten?

Wie reagiert man am besten, wenn ein Kind oder Tier vermeintlich allein im Fahrzeug zurückgelassen wurde? Eines vorweg, das Einschlagen der Scheibe sollte nur im äußersten Notfall erfolgen und nicht als erste Maßnahme.

Lässt die Situation es zu, sollten Sie zunächst abwarten, ob der Fahrer oder Halter zurückkommt. Sie sollten auch schauen, wie das Tier oder Kind im Wagen reagiert, wenn Sie sich nähern oder an die Scheibe klopfen. Ein nächster Schritt ist dann das Ausfindigmachen des Fahrers oder Halters.

Ist der Zustand des Kindes oder Tieres im Fahrzeug kritisch oder verschlechtert sich, sollten Sie den Notruf wählen. Das können Sie übrigens auch schon dann tun, wenn Sie den Halter nicht finden oder Sie sich bezüglich der richtigen Vorgehensweise unsicher sind.

Reagiert das Kind oder Tier nicht mehr, ist oft Eile geboten. Ist absehbar, dass Polizei und Rettungskräfte nicht rechtzeitig eintreffen werden und verschlechtert sich die Situation weiter, können Sie als letzte Option eine Scheibe des Fahrzeugs einschlagen. Dies ist im Rahmen der Notwehr dann zulässig und zieht in der Regel keine Schadensersatzansprüche oder Strafen nach sich. Wählen Sie ein Scheibe, die von den Insassen entfernt liegt und achten Sie darauf, dass Glassplitter diese nicht zusätzlich verletzen.

Wir bedanken uns bei bussgeldkataloge.de für diesen Beitrag.